Fördertätigkeit
FÖrdertÄtigkeit der Willy Robert Pitzer Stiftung
Nach der Satzung der Stiftung entscheiden Vorstand und Beirat in gemeinsamen Sitzungen (mindestens zweimal im Jahr) über die Vergabe der Stiftungsmittel gemäß Stiftungszweck.
Grundsätzlich können auch Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, von der Stiftung unterstützt werden, jedoch sind keine Dauerfinanzierungen vorgesehen.
Darüber hinaus kann der Vorstand in dringenden Einzelfällen im Rahmen eines vorgegebenen Kontingents Personen unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen oder sozial bedürftig sind bzw. Organisationen unterstützen, die sich in diesem Bereich engagieren.